Das A-Netz



Wann beginnt Mobiltelefonie?

Nach meiner Definition ist Mobiltelefonie die drahtlose Übertragung von öffentlichen Telefongesprächen in das öffentliche Fernsprechnetz mit Zustimmung des Netzbetreibers.

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Danach fängt die Mobiltelefonie in Deutschland mit dem berühmten Eisenbahnwagen von 1926 an, von dem aus Gespräche per Langwelle an drahtgebundene Anschlüsse vermittelt wurden. Dieser teure Dienst stellte allerdings nur einen Beweis der Leistungsfähigkeit der damaligen Reichs Post dar, ohne die Absicht diesen allgemein einzuführen.






Nach dem Krieg experimentierte die Post noch mit Grenzwellen (30Mhz), da es an Erfahrung im Umgang mit UKW-Funk fehlte. Man stattete auf dem Rhein zwei Vergnügungsdampfer mit öffentlichen Fernsprechzellen zur Sommersaison 1948/49 aus. Aus diesen Versuchen entwickelte sich der Rheinfunk-(1).

Und dann startete 1950 der „öffentliche bewegliche Landfunk“. Als erste gingen Ende 1950 Berlin (7), 1951 Düsseldorf/Essen und im Januar 1952 Hamburg in Betrieb-(2). Bremen und Kiel folgten im Februar 1952 (6). Kleine UKW-Mobilfunknetze überzogen Deutschland. Es gab den Hafenfunk, den Stadtfunk und den Autobahnfunk.


Acht Jahre lang herrschte Uneinigkeit über die beste Technik bzw. das beste Selektivrufverfahren. Als Folge gab es 4 verschiedene Netze. 1958 beschloss die Post die Vereinheitlichung aller Netze und rief das A-Netz (Autotelefon-Netz) aus. Die Firma Te-Ka-De bekam den Auftrag die Netztechnik zu entwickeln. Es dauerte aber noch mehrere Jahre bevor das A-Netz komplett umgestellt war.

Im Jahre 1965 kamen noch das A2-Netz, sowie 1967 das A3-Netz (nur im Raum Hamburg) hinzu. Diese sollten die in Großstädten teilweise hoffnungslos überlasteten Kanäle des nun umgetauften A1-Netz entlasten.



Gleich bei allen Netzen war die manuelle Vermittlung.

Aufgrund dieser Handvermittlung kam es immer wieder zu Wartezeiten beim Gesprächsaufbau. Die berühmten 600 Vermittlungsbeamten waren nicht nur exklusiv für den öbL tätig, das Gegenteil war der Fall. Die öbL Vermittlung war nur ein Abfallprodukt der normalen Handvermittlung. In dem Maße wie die Handvermittlung im normalen Telefon-Netz durch Wählerämter ersetzt wurden, in dem Maße stieg die Wartezeit. Dabei stieg die Teilnehmerzahl im A-Netz ständig (nicht zuletzt von Telefunken und TekaDe durch Werbeanzeigen für Endgeräte forciert). Schließlich brachte TekaDe Überleitstellen auf den Markt, die den Anruf in Richtung Auto automatisierten. Die Anrufe aus dem Auto wurden zuletzt über wenige Hand-Fernvermittlungen abgewickelt.

1971 kam der erste Todesstoß seitens der Post, indem die Grundgebühr von 45.-/65.- auf 270.- DM erhöht wurde.

25% der 10.784 A-Netz Teilnehmer-(5) trennten sich daraufhin sofort von diesem „Luxusgut“.

Der zweite Todesstoß war die „Neuantragsperre“ die 1973 ausgerufen wurde. Anträge wurden daraufhin nur mit Sondergenehmigung bearbeitet.

Bei der Abschaltung 1977 waren es dann noch 787 Aufrechte-(5), die der Handvermittlung die Treue hielten.

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